Lizenz- und Nutzungsbedingungen für JARVIS
Klein-Tech Inh. Richard Klein · Fassung 1.0 · Stand: 20. September 2026
Das Wichtigste in Kürze
Diese Übersicht ist eine unverbindliche Lesehilfe. Maßgeblich ist allein der Wortlaut der nachfolgenden Bedingungen.
- JARVIS richtet sich ausschließlich an Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Kanzleien und andere Unternehmen (§ 14 BGB), nicht an Verbraucher.
- Die Lizenz wird einmal je Anwältin oder Anwalt gekauft und gilt dauerhaft, auf bis zu drei Geräten, für Windows und Mac einschließlich der App für iPhone und iPad. Aktualisierungen sind enthalten.
- Die Rechenleistung des Sprachmodells wird als Monatspauschale je Anwalt gebucht und ist monatlich kündbar. Wer einen eigenen Server betreibt, braucht sie nicht.
- Alle Ausgaben von JARVIS stammen von einer künstlichen Intelligenz. Sie sind vor jeder Verwendung von der Anwältin oder dem Anwalt zu prüfen. Klein-Tech erbringt keine Rechtsdienstleistung und übernimmt keine Fristenkontrolle.
- Klein-Tech verpflichtet sich zur Verschwiegenheit nach § 43e BRAO und verarbeitet Mandatsdaten nur im Auftrag der Kanzlei auf Grundlage einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
- Die Haftung von Klein-Tech ist auf das gesetzlich zulässige Maß beschränkt; insbesondere haftet Klein-Tech nicht für versäumte Fristen und für unrichtige Ausgaben, die ungeprüft verwendet wurden.
Inhalt
- Geltungsbereich, Vertragspartner
- Begriffe
- Vertragsschluss, Testversion
- Leistungsgegenstand
- Lizenz: Umfang und Grenzen
- Rechenleistung (Cloud-Dienst)
- Kanzlei-Index und eigener Server
- Preise und Zahlung
- Bereitstellung, Einrichtung, Einweisung
- Aktualisierungen und Support
- Pflichten des Kunden
- KI-erzeugte Inhalte
- Datenschutz, Berufsgeheimnis, Auftragsverarbeitung
- Gewährleistung
- Haftung
- Geheimhaltung, Referenznennung
- Laufzeit, Kündigung, Sperre
- Änderungen dieser Bedingungen
- Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
- Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Klein-Tech Inh. Richard Klein, In der Fochmühle 16, 65558 Gückingen (nachfolgend „Klein-Tech“), und dem Kunden über die Software JARVIS, die dazugehörigen Dienste (Rechenleistung, Aktualisierung, Lizenzprüfung, Kanzlei-Index) und Nebenleistungen (Einrichtung, Einweisung, Beratung, Support).
- JARVIS richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsgesellschaften, Kanzleien, Rechtsabteilungen und andere Personen, die zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen befugt sind. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Klein-Tech ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen leistet.
- Individuelle Vereinbarungen, insbesondere ein Angebot oder eine Auftragsbestätigung von Klein-Tech sowie die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, gehen diesen Bedingungen vor.
§ 2 Begriffe
- Software ist das Programm JARVIS in seiner jeweils bereitgestellten Fassung für Windows und macOS, die zugehörige App für iPhone und iPad, der Dienst „Kanzlei-Index“ zur Installation auf einem Server des Kunden sowie die mitgelieferten Datenbestände (Gesetzeskorpus, Rechtsprechung, Vorlagen).
- Lizenz ist das Recht, die Software nach Maßgabe des § 5 für eine namentlich benannte Anwältin oder einen Anwalt (nachfolgend „lizenzierter Anwalt“) zu nutzen.
- Gerät ist ein Computer oder Mobilgerät, auf dem die Software mit dem Lizenzschlüssel des lizenzierten Anwalts aktiviert ist.
- Rechenleistung ist der von Klein-Tech betriebene Dienst, der Anfragen der Software an ein Sprachmodell weiterleitet und dessen Antworten zurückgibt (Cloud-Dienst).
- Ausgaben sind alle von der Software oder dem Sprachmodell erzeugten Inhalte: Antworten, Zusammenfassungen, Entwürfe, Berechnungen, Verweise, Bewertungen, Prüfergebnisse und vergleichbare Ergebnisse.
- Kundendaten sind alle Daten, die der Kunde in die Software einbringt oder die die Software aus seinen Systemen liest, insbesondere Akten, Dokumente, Beteiligtendaten, Diktate, Chatverläufe und Einstellungen.
§ 3 Vertragsschluss, Testversion
- Die Darstellung der Software auf der Website und in Unterlagen von Klein-Tech ist kein verbindliches Angebot. Mit der Bestellung über das Bestellformular, per E-Mail oder in Textform gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn Klein-Tech die Bestellung in Textform bestätigt, die Rechnung stellt oder den Lizenzschlüssel übermittelt, je nachdem, was zuerst geschieht.
- Stellt Klein-Tech dem Kunden eine zeitlich befristete Testversion zur Verfügung, gelten diese Bedingungen entsprechend. Die Testversion ist unentgeltlich, kann von Klein-Tech jederzeit beendet werden und begründet keinen Anspruch auf Fortführung, Datenübernahme oder bestimmte Funktionen. Für die Testversion gilt § 15 mit der Maßgabe, dass Klein-Tech nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet, soweit gesetzlich zulässig.
- Der Kunde versichert mit der Bestellung, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und die Software beruflich nutzt.
§ 4 Leistungsgegenstand
- Klein-Tech stellt dem Kunden die Software zum Herunterladen bereit und übermittelt je lizenziertem Anwalt einen Lizenzschlüssel. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Beschreibungen künftiger Funktionen sind unverbindlich, solange sie nicht ausdrücklich als Vertragsbestandteil vereinbart sind.
- Die Anbindung der Software an Kanzleisoftware, Textverarbeitung, E-Mail-Programme und andere Programme Dritter setzt voraus, dass der Kunde diese Programme in einer unterstützten Fassung rechtmäßig nutzt. Klein-Tech schuldet keine Funktion, die von Änderungen, Schnittstellen oder Lizenzbedingungen dieser Drittprogramme abhängt und von Klein-Tech nicht beeinflusst werden kann.
- Der in der Software enthaltene Bestand an Gesetzen und Entscheidungen wird aus öffentlich zugänglichen Quellen übernommen und in Abständen aktualisiert. Klein-Tech übernimmt keine Gewähr dafür, dass dieser Bestand vollständig, fehlerfrei oder auf dem jeweils neuesten Stand ist. Maßgeblich sind allein die amtlichen Verkündungsblätter und die Originalentscheidungen.
- Die Software ist ein technisches Hilfsmittel. Klein-Tech erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes, keine Rechtsberatung und keine Vertretung; siehe § 12.
- Die Software enthält Komponenten Dritter, die unter Open-Source-Lizenzen stehen. Die jeweiligen Lizenztexte und Hinweise werden mit der Software ausgeliefert oder auf Anforderung zur Verfügung gestellt; sie gehen hinsichtlich dieser Komponenten diesen Bedingungen vor.
§ 5 Lizenz: Umfang und Grenzen
- Mit vollständiger Zahlung der Lizenzgebühr erhält der Kunde das zeitlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Recht, die Software für den lizenzierten Anwalt auf bis zu drei Geräten gleichzeitig zu installieren und zu nutzen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kanzlei dürfen die Software auf diesen Geräten für den lizenzierten Anwalt und unter seiner Verantwortung nutzen.
- Für jede weitere Anwältin und jeden weiteren Anwalt, der die Software nutzt, ist eine eigene Lizenz zu erwerben. Die gleichzeitige oder wechselnde Nutzung eines Lizenzschlüssels durch mehrere Anwältinnen oder Anwälte ist nicht gestattet.
- Die Software bindet den Lizenzschlüssel an die genutzten Geräte und prüft die Lizenz beim Programmstart über das Internet. Ohne Verbindung zum Lizenzserver läuft die Software für einen Übergangszeitraum von 30 Tagen weiter. Ein Gerätewechsel ist über Klein-Tech jederzeit möglich.
- Die Lizenz ist an den lizenzierten Anwalt und die Kanzlei gebunden. Sie darf nur mit Zustimmung von Klein-Tech auf eine andere Person übertragen werden; die Zustimmung wird bei einem Wechsel des lizenzierten Anwalts innerhalb der Kanzlei oder bei Kanzleinachfolge nicht verweigert. Vermietung, Verleih, Unterlizenzierung und die Nutzung für Dritte (etwa als Dienstleistung oder Rechenzentrumsbetrieb für andere Kanzleien) sind nicht gestattet.
- Der Kunde darf die Software nicht verändern, zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, soweit dies nicht durch §§ 69d, 69e UrhG zwingend erlaubt ist. Schutzvermerke, Kennzeichen und Lizenzprüfungen dürfen nicht entfernt oder umgangen werden.
- Lizenzschlüssel sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde informiert Klein-Tech unverzüglich, wenn ein Lizenzschlüssel abhandengekommen ist oder unbefugt genutzt wird. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch darf Klein-Tech den Schlüssel sperren und durch einen neuen ersetzen.
- Sicherungskopien sind im notwendigen Umfang zulässig. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben bei Klein-Tech.
§ 6 Rechenleistung (Cloud-Dienst)
- Bucht der Kunde die Rechenleistung, leitet Klein-Tech die Anfragen der Software an ein Sprachmodell weiter und gibt dessen Antworten zurück. Die Pauschale gilt je lizenziertem Anwalt und Monat und deckt die berufsübliche Nutzung durch diesen Anwalt und seine Mitarbeiter ab. Die Menge der verarbeiteten Texte wird nicht begrenzt; Klein-Tech darf jedoch die Zahl gleichzeitig laufender Anfragen je Lizenz beschränken, um die Verfügbarkeit für alle Kunden zu sichern.
- Nicht abgedeckt sind die automatisierte Massenverarbeitung außerhalb der Kanzleiarbeit, die Weitergabe der Rechenleistung an Dritte und die Nutzung durch Personen, für die keine Lizenz besteht. Klein-Tech kann solche Nutzung nach vorheriger Ankündigung unterbinden.
- Welches Sprachmodell die Anfragen beantwortet, bestimmt Klein-Tech. Klein-Tech darf das Modell und den Betreiber wechseln, sofern Leistungsfähigkeit, Verarbeitungsort und die datenschutzrechtlichen Zusagen der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gewahrt bleiben. Standort der Verarbeitung, eingesetzte Unterauftragsverarbeiter und Speicherdauern ergeben sich abschließend aus der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (§ 13).
- Klein-Tech bemüht sich um eine ständige Verfügbarkeit der Rechenleistung, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Bürozeiten durchgeführt und, soweit vorhersehbar, angekündigt. Störungen bei Betreibern von Sprachmodellen, Rechenzentren oder Netzen, auf die Klein-Tech keinen Einfluss hat, sowie höhere Gewalt lassen die Zahlungspflicht für den laufenden Monat unberührt; dauert eine solche Störung länger als fünf zusammenhängende Werktage, wird die Pauschale für die Dauer der Störung anteilig erstattet.
- Die Rechenleistung beginnt mit der Freischaltung und läuft monatlich. Sie kann von beiden Seiten jederzeit zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden. Für angebrochene Monate wird die Pauschale nicht erstattet.
- Der Kunde kann anstelle der Rechenleistung ein eigenes Sprachmodell auf eigener Hardware oder bei einem selbst gewählten Anbieter über die dafür vorgesehene Schnittstelle der Software nutzen. Für Auswahl, Betrieb, Sicherheit und datenschutzrechtliche Zulässigkeit dieser Alternative ist allein der Kunde verantwortlich; Klein-Tech schuldet insoweit nur die Schnittstelle in der Software.
§ 7 Kanzlei-Index und eigener Server
- Der Kanzlei-Index ist Bestandteil der Software und wird auf einem Server des Kunden installiert. Er bereitet Akten und Dokumente des Kunden für die Software auf und speichert die Ergebnisse ausschließlich auf diesem Server. Für Beschaffung, Betrieb, Absicherung, Datensicherung und Zugriffsberechtigungen dieses Servers ist der Kunde verantwortlich.
- Funktionen des Kanzlei-Index, die über die Aufbereitung von Dokumenten hinausgehen (etwa Profile gegnerischer Kanzleien und Spruchkörper aus zugestellten Schriftsätzen und Entscheidungen), sind im Auslieferungszustand ausgeschaltet und werden vom Kunden bewusst eingeschaltet. Der Kunde prüft vor dem Einschalten die datenschutz- und berufsrechtliche Zulässigkeit in seiner Kanzlei und ergänzt sein Verarbeitungsverzeichnis und seine Informationspflichten; Klein-Tech stellt hierfür Textbausteine bereit.
- Betreibt der Kunde ein eigenes Sprachmodell in der Kanzlei, berät Klein-Tech auf Wunsch bei der Auswahl der Hardware und übernimmt die Installation. Diese Leistungen werden gesondert nach Angebot vergütet. Der Kunde ist Betreiber dieser Hardware; Klein-Tech übernimmt keine Gewähr für die Leistungsfähigkeit, Sicherheit oder Verfügbarkeit von Hardware und Modellen Dritter.
§ 8 Preise und Zahlung
- Es gelten die Preise der Website zum Zeitpunkt der Bestellung, derzeit:
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.Leistung Preis (netto) Fälligkeit Lizenz JARVIS je Anwältin oder Anwalt (dauerhaft, bis zu drei Geräte, Windows und Mac, App für iPhone und iPad, Aktualisierungen, Kanzlei-Index, Einweisung) 3.500 € einmalig mit Rechnung, 14 Tage netto Rechenleistung je Anwältin oder Anwalt und Monat 299 € monatlich monatlich im Voraus Beratung, Installation und Einrichtung eines eigenen Servers, weitere Dienstleistungen nach Angebot gemäß Angebot - Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zu zahlen. Klein-Tech kann die Zahlung per Überweisung oder über einen auf der Website angebotenen Zahlungsdienst entgegennehmen. Die Lizenz wird mit Zahlungseingang freigeschaltet; bis dahin kann Klein-Tech eine befristete Freischaltung gewähren.
- Bei Zahlungsverzug gelten §§ 286, 288 BGB. Klein-Tech darf die Rechenleistung nach Mahnung mit angemessener Nachfrist bis zum Ausgleich sperren; die Zahlungspflicht für die Sperrzeit bleibt bestehen.
- Klein-Tech darf die Monatspauschale für die Rechenleistung mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende in Textform anpassen, wenn sich die Kosten für Sprachmodelle, Rechenzentren oder Energie ändern. Der Kunde kann die Rechenleistung in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung zum selben Zeitpunkt kündigen; darauf weist Klein-Tech in der Ankündigung hin. Die einmal gezahlte Lizenzgebühr bleibt von Preisänderungen unberührt.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
§ 9 Bereitstellung, Einrichtung, Einweisung
- Die Software wird als Download bereitgestellt; der Lizenzschlüssel wird per E-Mail an die vom Kunden benannte Adresse übermittelt. Ein Datenträger wird nicht geschuldet.
- Die jeweils unterstützten Betriebssysteme, Kanzleiprogramme und Systemvoraussetzungen nennt Klein-Tech auf der Website. Der Kunde stellt sicher, dass seine Umgebung diesen Anforderungen entspricht, einschließlich einer Internetverbindung für Lizenzprüfung, Aktualisierung und Rechenleistung.
- In der Lizenz enthalten sind die Einrichtung der Software an einem Arbeitsplatz und eine Einweisung des lizenzierten Anwalts und seiner Mitarbeiter per Video-Termin. Weitergehende Schulungen, die Einrichtung weiterer Arbeitsplätze vor Ort und die Anpassung von Vorlagen werden nach Aufwand oder Angebot vergütet.
§ 10 Aktualisierungen und Support
- Klein-Tech stellt Aktualisierungen der Software bereit, die Fehler beheben, die Sicherheit verbessern oder Funktionen ändern oder erweitern. Die Software lädt Aktualisierungen selbsttätig und prüft ihre Signatur. Der Kunde ist gehalten, Aktualisierungen zeitnah einzuspielen; für Fehler, die auf der Nutzung einer veralteten Fassung beruhen, übernimmt Klein-Tech keine Gewähr.
- Klein-Tech darf Funktionen ändern oder einstellen, wenn dies wegen technischer Entwicklungen, rechtlicher Vorgaben, Änderungen bei Drittanbietern oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist und der wesentliche Leistungsumfang für den Kunden erhalten bleibt.
- Support leistet Klein-Tech per E-Mail an info@klein-tech.de an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Rheinland-Pfalz) und beantwortet Anfragen in der Regel innerhalb eines Werktags. Eine bestimmte Reaktions- oder Lösungszeit ist nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart ist. Für die Fehlerdiagnose darf Klein-Tech vom Kunden Protokolle und eine Beschreibung des Fehlers verlangen; Zugriff auf Mandatsdaten erhält Klein-Tech nur, wenn der Kunde ihn im Einzelfall ausdrücklich gewährt.
§ 11 Pflichten des Kunden
- Der Kunde stellt sicher, dass der Einsatz der Software in seiner Kanzlei berufsrechtlich zulässig ist, insbesondere hinsichtlich der Verschwiegenheitspflicht, der Einbindung von Dienstleistern (§ 43e BRAO) und etwaiger Informationspflichten gegenüber Mandanten.
- Der Kunde prüft jede Ausgabe vor ihrer Verwendung nach Maßgabe des § 12 und trägt die alleinige Verantwortung für alles, was er auf Grundlage einer Ausgabe tut oder unterlässt.
- Der Kunde sichert seine Daten regelmäßig und in einer Weise, die eine Wiederherstellung mit vertretbarem Aufwand ermöglicht. Chatverläufe, Einstellungen und Aktenkarten werden auf den Geräten und Servern des Kunden gespeichert; Klein-Tech hält davon keine Kopien vor.
- Der Kunde bringt keine Inhalte in die Software ein, deren Verarbeitung ihm untersagt ist, und beachtet die Nutzungsbedingungen von Datenbanken, Diensten und Programmen Dritter, die er mit der Software verbindet oder aus denen er Inhalte in die Software übernimmt. Der Kunde stellt Klein-Tech von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, es sei denn, der Kunde hat die Verletzung nicht zu vertreten.
- Der Kunde schützt Zugangsdaten, Lizenzschlüssel und die Geräte, auf denen die Software läuft, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff.
- Der Kunde teilt Klein-Tech Änderungen seiner Kontaktdaten, seiner Rechnungsanschrift und des lizenzierten Anwalts unverzüglich in Textform mit.
§ 12 KI-erzeugte Inhalte
Alle Ausgaben von JARVIS stammen von einer künstlichen Intelligenz. Sie sind vor jeder Verwendung von der Anwältin oder dem Anwalt eigenverantwortlich zu prüfen. Die Software zeigt diesen Hinweis beim Programmstart an; er ist Bestandteil dieser Bedingungen.
- Sämtliche Ausgaben – Antworten, Zusammenfassungen, Sachstandsberichte, Schriftsatz- und Briefentwürfe, Übersetzungen, Berechnungen, Angaben zu Fristen und Terminen, Verweise auf Gesetze, Rechtsprechung, Kommentierungen und Fundstellen sowie Bewertungen, Prüfhinweise und Prüfergebnisse – werden automatisiert durch ein KI-System erzeugt. Sie sind keine Erklärungen von Klein-Tech und geben nicht dessen Rechtsauffassung wieder. KI-Systeme können auch bei sorgfältiger Nutzung unrichtige, unvollständige, veraltete oder frei erfundene Inhalte liefern, darunter nicht existierende Vorschriften, Entscheidungen und Zitate sowie falsche Daten, Beträge und Fristen. Das gilt auch für Inhalte, die die Software als geprüft, belegt oder bestätigt kennzeichnet.
- Die Software ist ein technisches Hilfsmittel für zur Rechtsdienstleistung befugte Personen. Klein-Tech erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes, keine Rechtsberatung und keine Vertretung. Die Ausgaben ersetzen in keinem Fall die eigene rechtliche Prüfung und Beurteilung des Einzelfalls durch den Kunden.
- Die berufliche und rechtliche Verantwortung für die Verwendung der Ausgaben liegt ausschließlich beim Kunden. Jede Ausgabe ist vor ihrer Verwendung – insbesondere vor der Weitergabe an Mandanten, Gerichte, Behörden oder sonstige Dritte – vollständig auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Eignung für den konkreten Fall zu prüfen. Verweise auf Gesetze und Entscheidungen sind an der amtlichen Quelle beziehungsweise am Original zu überprüfen.
- Angaben der Software zu Fristen, Terminen, Zustellungen, Verjährung und Verwirkung sowie alle Berechnungen von Beträgen, Zinsen, Kosten, Gebühren und Unterhalt sind unverbindlich. Die Software ist kein Fristenkalender und nicht zur Fristenkontrolle bestimmt. Die Ermittlung, Berechnung, Notierung, Überwachung und Wahrung von Fristen und Terminen obliegt ausschließlich dem Kunden und der Fristenorganisation seiner Kanzlei.
- Funktionen, die eine Gegenseite, ein Gericht, einen Spruchkörper oder einen Prüfer nachbilden, sowie daraus abgeleitete Einschätzungen und Empfehlungen sind Simulationen einer KI. Sie sagen weder das tatsächliche Verhalten einer Gegenseite noch die Entscheidung eines Gerichts voraus und erlauben keinen Rückschluss auf die Erfolgsaussichten eines Verfahrens.
- Die Ausgaben sind keine vereinbarte Beschaffenheit der Software. Die Software ist vertragsgemäß, wenn sie Ausgaben in der beschriebenen Weise erzeugt; die inhaltliche Richtigkeit einer einzelnen Ausgabe ist nicht geschuldet.
§ 13 Datenschutz, Berufsgeheimnis, Auftragsverarbeitung
- Der Kunde bleibt für alle Kundendaten Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung. Soweit Klein-Tech bei der Rechenleistung oder im Support personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, geschieht dies als Auftragsverarbeiter im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Die Parteien schließen hierzu die von Klein-Tech bereitgestellte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; sie regelt Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die Unterauftragsverarbeiter, den Verarbeitungsort und die Löschung und geht diesen Bedingungen vor.
- Klein-Tech verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur Verschwiegenheit über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Leistung bekannt werden und der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (§ 43e BRAO, § 203 StGB). Klein-Tech verpflichtet die von ihm eingesetzten Personen und Unterauftragnehmer in Textform zur Verschwiegenheit und belehrt sie über die strafrechtlichen Folgen einer Verletzung, nimmt Kundendaten nur zur Kenntnis, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist, und stellt dem Kunden auf Verlangen die Verpflichtungserklärungen zur Verfügung.
- Bei der Rechenleistung werden die von der Software übermittelten Inhalte ausschließlich zur Erzeugung der Antwort verarbeitet und nicht zum Training von Sprachmodellen verwendet. Einzelheiten zu Speicherdauern und zur Weitergabe an Betreiber von Sprachmodellen enthält die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
- Die Software kann Namen und andere personenbezogene Angaben vor der Übermittlung an die Rechenleistung durch Platzhalter ersetzen. Diese Funktion ist ein zusätzlicher Schutz und kein Ersatz für die datenschutzrechtliche Prüfung durch den Kunden.
- Die Software übermittelt an Klein-Tech technische Daten, die für den Betrieb erforderlich sind: Lizenzprüfung, Versionsstand, Aktualisierungen sowie Angaben zur Abrechnung und zur Auslastung der Rechenleistung. Daneben kann die Software Fehlerberichte und Angaben zur Nutzung einzelner Funktionen (ohne Aktendokumente) übermitteln, damit Klein-Tech Fehler erkennt und behebt; der Kunde kann diese Berichte in den Einstellungen abschalten. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.
- Bei Nutzung eines eigenen Sprachmodells oder eines vom Kunden gewählten Anbieters (§ 6 Abs. 6) findet keine Verarbeitung von Kundendaten durch Klein-Tech statt; der Kunde schließt erforderliche Vereinbarungen mit seinem Anbieter selbst.
§ 14 Gewährleistung
- Klein-Tech gewährleistet, dass die Software bei vertragsgemäßer Nutzung die in der Produktbeschreibung genannten Funktionen im Wesentlichen erfüllt. Unerhebliche Abweichungen begründen keinen Mangel. Für die Ausgaben gilt § 12 Abs. 6.
- Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so, dass Klein-Tech sie nachvollziehen kann (Programmversion, Vorgehen, Fehlermeldung, gegebenenfalls Protokolle). Klein-Tech leistet zunächst Nacherfüllung nach ihrer Wahl durch Beseitigung des Mangels, durch eine Aktualisierung oder durch eine zumutbare Umgehungslösung. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zweimal fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder, bei erheblichen Mängeln, vom Vertrag über die betroffene Leistung zurücktreten.
- Gewährleistungsansprüche wegen der Lizenz verjähren in zwölf Monaten ab Bereitstellung des Lizenzschlüssels; dies gilt nicht für Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel und für die in § 15 Abs. 2 genannten Fälle.
- Für die Rechenleistung und andere zeitweise überlassene Leistungen ist die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ausgeschlossen.
- Keine Gewähr wird übernommen für Mängel, die auf Änderungen der Software durch den Kunden, auf einer nicht unterstützten Umgebung, auf Programmen oder Diensten Dritter, auf einer veralteten Fassung trotz bereitgestellter Aktualisierung oder auf einer Nutzung entgegen diesen Bedingungen beruhen.
§ 15 Haftung
- Klein-Tech haftet nicht für Schäden, die aus der Verwendung von Ausgaben, aus dem Vertrauen auf sie oder aus ihrer unterlassenen oder unzureichenden Prüfung entstehen. Dies gilt insbesondere für versäumte Fristen und Termine, für unrichtige oder unvollständige Aussagen, Entwürfe, Bewertungen, Einschätzungen, Empfehlungen und Berechnungen, für fehlerhafte Verweise auf Gesetze, Rechtsprechung und Fundstellen sowie für Zeiten, in denen die Software, die Rechenleistung oder angebundene Dienste nicht verfügbar sind.
- Unbeschränkt haftet Klein-Tech für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und aus einer übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – haftet Klein-Tech begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Für den Verlust von Daten haftet Klein-Tech im Rahmen der Absätze 2 und 3 nur in der Höhe, die bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden (§ 11 Abs. 3) zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Inhaber, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Klein-Tech sowie für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit sie mit vertraglichen Ansprüchen konkurrieren.
- Ansprüche des Kunden, die nicht unter Absatz 2 fallen, verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
§ 16 Geheimhaltung, Referenznennung
- Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei – bei Klein-Tech insbesondere Aufbau, Prompts, Schnittstellen und Preiskonditionen der Software, beim Kunden insbesondere Mandats- und Kanzleidaten – vertraulich, nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags und geben sie nicht an Dritte weiter, soweit nicht gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
- Klein-Tech darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen. Die Zustimmung ist jederzeit widerruflich.
§ 17 Laufzeit, Kündigung, Sperre
- Die Lizenz ist zeitlich unbeschränkt und kann von Klein-Tech nur aus wichtigem Grund gekündigt werden, insbesondere wenn der Kunde trotz Abmahnung schwerwiegend gegen § 5 verstößt oder die Lizenzgebühr trotz Mahnung nicht zahlt. Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Nutzungsrecht; der Kunde stellt die Nutzung ein und löscht die Software.
- Die Rechenleistung läuft monatlich und ist nach § 6 Abs. 5 kündbar. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Klein-Tech liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei Monatspauschalen in Verzug ist oder die Rechenleistung entgegen § 6 Abs. 2 nutzt.
- Mit dem Ende der Rechenleistung endet der Zugang der Software zum Cloud-Dienst; die Lizenz und die lokal gespeicherten Daten des Kunden bleiben unberührt. Der Kunde kann die Software mit einem eigenen Sprachmodell oder einem selbst gewählten Anbieter weiter nutzen (§ 6 Abs. 6).
- Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 18 Änderungen dieser Bedingungen
- Klein-Tech darf diese Bedingungen für die Rechenleistung und andere laufende Leistungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies wegen geänderter Rechtslage, geänderter Rechtsprechung, technischer Entwicklungen oder Änderungen bei Unterauftragnehmern erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Klein-Tech kündigt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an und weist auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens hin. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten Bedingungen; widerspricht er, kann jede Partei die betroffene Leistung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
- Die Bedingungen für die einmal erworbene Lizenz können nur mit Zustimmung des Kunden geändert werden; das Recht von Klein-Tech, die Software nach § 10 zu aktualisieren, bleibt unberührt.
§ 19 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz von Klein-Tech. Klein-Tech darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
- Erfüllungsort ist der Sitz von Klein-Tech, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Vertragssprache ist Deutsch. Erklärungen, für die diese Bedingungen Textform vorsehen, können per E-Mail abgegeben werden.
- Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit Zustimmung von Klein-Tech auf Dritte übertragen; § 5 Abs. 4 bleibt unberührt. § 354a HGB gilt entsprechend.
- Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Fragen zu diesen Bedingungen beantwortet Klein-Tech unter info@klein-tech.de. Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung; Anbieterangaben im Impressum.