Betrieb & Datenschutz
Ort der Verarbeitung
Wo das Sprachmodell rechnet
JURVIS trennt das Programm auf dem Arbeitsplatz von der Rechenleistung des Sprachmodells. Für die Rechenleistung gibt es zwei Wege. Beide erfüllen die Anforderungen der DSGVO und des anwaltlichen Berufsrechts; welcher Weg genutzt wird, lässt sich je Kanzlei und je Anwalt einstellen.
Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVOVerschwiegenheit nach § 43e BRAORechenzentrum in Deutschlandnur lesender Zugriff auf die Kanzleisoftware
Weg 1
Server in der Kanzlei
Das Sprachmodell läuft auf einem Rechner im Haus. Kein Dokument und keine Anfrage verlässt die Kanzlei. Berufsrechtlich ist das der einfachste Weg. Wir beraten bei der Auswahl der Hardware und richten den Server ein.
Weg 2
Deutsches Rechenzentrum
Anfragen werden über die JURVIS-Cloud in einem Rechenzentrum in Deutschland verarbeitet. Grundlage sind die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO und die Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 43e BRAO. Die übermittelten Inhalte werden nur zur Erzeugung der Antwort verarbeitet und nicht zum Training von Sprachmodellen verwendet; Verarbeitungsort, Unterauftragnehmer und Speicherdauern nennt die Vereinbarung abschließend. Das ist die Voreinstellung für Kanzleien ohne eigenen Server.
Datenfluss
Wie die Daten zwischen den Teilen fließen
Drei Teile arbeiten zusammen: der Kanzleiserver mit der Kanzleisoftware und den Dokumenten, der Arbeitsplatz des Anwalts mit JURVIS und der KI-Server mit dem Sprachmodell. Das Schaubild zeigt, welche Daten in welche Richtung gehen.
Der Arbeitsplatz liest die Akte vom Kanzleiserver und stellt aus den Dokumenten die Auszüge zusammen, die für eine Anfrage gebraucht werden. Nur diese Auszüge gehen zusammen mit der Frage an den KI-Server; die Antwort kommt zurück auf den Arbeitsplatz und wird dort zum Entwurf. Der Kanzlei-Index gibt nachts neue Dokumente zur Aufbereitung an das Sprachmodell und legt die entstandenen Aktenkarten wieder auf dem Kanzleiserver ab.
Grundsätze
Umgang mit den Daten
- Nur lesender ZugriffJURVIS liest Akten, Beteiligte, Dokumente und Termine aus der Kanzleisoftware. Es schreibt dort nichts und ändert keine Stammdaten.
- Dokumente bleiben am OrtGelesen wird direkt vom Kanzleiserver. Ein Zwischenspeicher auf dem Arbeitsplatz beschleunigt das Nachladen; seine Größe lässt sich begrenzen, der Inhalt löschen.
- Quellen im EntwurfJede Tatsache verweist auf das Dokument, aus dem sie stammt. Genannte Normen sind mit dem hinterlegten Gesetzestext abgeglichen. Stellen, die der Anwalt beurteilen muss, sind markiert.
- Fehlerberichte ohne InhalteBei einem Programmfehler meldet JURVIS Version, Programmteil und Zustand an Klein-Tech, nie Inhalte von Akten, Gesprächen oder Dokumenten. Die Meldung lässt sich in den Einstellungen abschalten.
- Lizenz je AnwaltEin Lizenzschlüssel gilt für bis zu drei Rechner eines Anwalts. Ein Rechnerwechsel wird in der Verwaltung freigegeben.
- Signierte ProgrammdateiDie Programmdatei trägt eine von Microsoft bestätigte Signatur von Klein-Tech. Aktualisierungen lädt JURVIS selbst und zeigt beim Start, was sich geändert hat.
Geräte
Windows, Mac, iPhone und iPad
Der Arbeitsplatz ist ein Windows- oder Mac-Rechner. Gespräche und Einstellungen liegen im Kanzlei-Index und stehen auf allen Geräten des Anwalts bereit; ein neues Gerät wird über den Kanzlei-Index gekoppelt.
Windows
Arbeitsplatz
Voller Umfang: Kanzleisoftware, Word, Outlook, Diktat, Inkasso. Die Einrichtung beim ersten Start liest die Konfiguration der Kanzleisoftware und übernimmt Kanzleidaten und Briefkopf.
Mac
Arbeitsplatz
Gespräche, Akten aus dem Kanzlei-Index, Schriftsätze mit Briefkopf auch ohne Word, Rubrum-Vorlagen, Diktatdateien. Aktualisierungen wie unter Windows.
iPhone und iPad
Unterwegs
Gesetze und Urteile mit Volltextsuche auf dem Gerät, auch ohne Netz. Aktenkarten aus dem Kanzlei-Index, Fragen per Sprechtaste.
Kanzlei-Index
Ein Dienst auf dem Kanzleiserver
Der Kanzlei-Index ist ein Dienst auf dem Server der Kanzlei. Er liest neue Dokumente über Nacht, erstellt zu den Akten Karten mit Zusammenfassung und Einordnung und lernt den Aufbau der Schriftsätze der Kanzlei. Tagsüber haben die Anfragen der Anwälte Vorrang.
- Lesen ohne OCRTextebenen aus PDF, Word und E-Mails werden direkt gelesen. Scans und Fotos wertet das Sprachmodell als Bild aus.
- SpeicherortIndex und Originale liegen dort, wo die Kanzlei es festlegt, und lassen sich im laufenden Betrieb verschieben.
- Verwaltung im BrowserFortschritt, Fehler und Einstellungen des Dienstes sind über eine Weboberfläche im Kanzleinetz einsehbar. Aktualisierungen lädt der Dienst selbst.
- Neue GeräteEin neuer Arbeitsplatz oder ein iPad findet über den Kanzlei-Index die Einstellungen und Gespräche des Anwalts.
Rechtlicher Rahmen
KI-Verordnung, Berufsrecht, Datenschutz
JURVIS ist ein Werkzeug für Anwältinnen und Anwälte und ersetzt die anwaltliche Prüfung nicht. Für den Einsatz in der Kanzlei sind diese Regelwerke maßgeblich.
KI-Verordnung (EU) 2024/1689
Einstufung
Die Verordnung stuft Systeme in der Rechtsanwendung nur dann als Hochrisiko ein, wenn sie von Justizbehörden oder in deren Auftrag eingesetzt werden. JURVIS unterstützt Anwältinnen und Anwälte und fällt nach unserer Einschätzung nicht darunter. Die Einordnung des konkreten Einsatzes nimmt die Kanzlei selbst vor.
Transparenz, Art. 50 Abs. 2
Kennzeichnung der Ausgaben
In JURVIS ist jede Antwort als Ergebnis eines KI-Systems erkennbar und trägt den Hinweis, dass sie anwaltlich zu prüfen ist. Die Verordnung verlangt darüber hinaus eine Kennzeichnung, die sich maschinell auslesen lässt; für Systeme, die bereits im Einsatz sind, gilt sie ab dem 2. Dezember 2026. Wir stimmen die Umsetzung mit den Kanzleien ab.
KI-Kompetenz, Art. 4
Einweisung
Wer KI-Systeme einsetzt, muss Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz der damit befassten Personen fördern; ein bestimmtes Niveau schreibt die Vorschrift nicht vor. Die Einweisung per Video-Termin gehört bei JURVIS zur Lizenz. Auf Wunsch dokumentieren wir sie für die Unterlagen der Kanzlei.
Berufsrecht und DSGVO
Verschwiegenheit
Der Anwalt bleibt Autor und verantwortlich. Beim Betrieb im deutschen Rechenzentrum bestehen die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO und die Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 43e BRAO; was dort verarbeitet und gespeichert wird, regelt die Vereinbarung. Beim Betrieb auf dem eigenen Server verlassen die Daten die Kanzlei nicht.
Stand September 2026. Diese Darstellung ersetzt keine Rechtsberatung; die Einordnung des konkreten Einsatzes nimmt die Kanzlei selbst vor.
Vertragsunterlagen
Was zum Vertrag gehört
Für jede Bestellung gelten die Lizenz- und Nutzungsbedingungen in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung. Für die Rechenleistung kommt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO hinzu; sie wird mit der Auftragsbestätigung geschlossen, und der Zugang zum Rechenzentrum wird erst danach freigeschaltet. Der Haftungsausschluss für die Ausgaben von JURVIS steht im Programm und hier auf der Website.
Lizenz- und Nutzungsbedingungen · Haftungsausschluss · Datenschutzerklärung
Voraussetzungen
Was Sie brauchen
| Bereich | Voraussetzung |
|---|---|
| Arbeitsplatz | Windows 10 oder 11 (64 Bit) mit Microsoft Word; alternativ macOS |
| Kanzleisoftware | Anwaltssoftware mit SQL-Datenbank; die verbreiteten Systeme werden unterstützt, weitere auf Anfrage |
| Rechenleistung | Pauschale für das deutsche Rechenzentrum oder eigener Server; bei eigenem Server beraten wir bei der Hardware |
| Kanzlei-Index (optional) | Windows-Server im Kanzleinetz mit Zugriff auf die E-Akte; Einrichtung durch Klein-Tech |
| Diktat | Deutsches Sprachpaket in Windows für die Spracheingabe; Diktiergeräte mit DS2-, DSS- oder M4A-Dateien |
