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Recherche & Prüfung

Recherche und Verifikation

Grundsatz

Genannte Normen werden nachgeschlagen

Ein Sprachmodell formuliert flüssig, auch wenn eine Vorschrift falsch wiedergegeben ist. JURVIS schlägt deshalb die genannten Normen im hinterlegten Gesetzestext nach, bevor sie in einer Antwort oder einem Schriftsatz stehen, und zeigt unter der Antwort an, was abgeglichen wurde. Die eigene Prüfung durch die Anwältin oder den Anwalt ersetzt das nicht.

Bundesrecht auf dem Rechner

Der Gesetzeskorpus des Bundes liegt auf dem Arbeitsplatz und wird regelmäßig aktualisiert. Die Texte stammen von gesetze-im-internet.de; maßgeblich bleiben die amtlichen Verkündungsblätter. Bei einer Frage nach einer Frist oder einer Voraussetzung holt JURVIS den Paragrafen, liest ihn und antwortet auf dieser Grundlage.

Nennen Sie in der Frage einen Paragrafen, wird sein Wortlaut vorab geladen. Zu geänderten Vorschriften gibt es einen Hinweis auf den Rechtsstand. Wer die Nummer einer Vorschrift nicht kennt, findet sie über eine Suche nach dem Inhalt.

Frage zur Berufungsfrist
Antwort zur Berufungsfrist mit Nennung von § 517 und § 520 ZPO
Die Antwort nennt § 517 und § 520 ZPO; beide wurden vor der Antwort im Gesetzestext nachgeschlagen.

Prüfung der Antwort

Zitiert das Modell eine Norm, ohne sie nachgeschlagen zu haben, holt JURVIS den Wortlaut nach und vergleicht ihn mit der Aussage. Stimmt beides überein, steht das unter der Antwort. Bei einer Abweichung wird die Antwort korrigiert oder die Stelle markiert.

Normen, Urteile und Dokumente aus der Akte werden in Fußnoten ausgewiesen. Fehlt beim Schreiben eine Vorschrift, wird sie während der Antwort geladen.

Gesetzesprüfung
Antwort mit Prüfvermerk zu den genannten Paragrafen
Unter jeder Antwort steht, welche Paragrafen mit dem Gesetzestext abgeglichen wurden.

Rechtsprechung

Entscheidungen mit Gericht, Datum und Aktenzeichen

Neben den Gesetzen liegt ein Korpus mit Entscheidungen der Bundesgerichte vor. JURVIS sucht darin passend zum Sachverhalt und zitiert mit Gericht, Datum und Aktenzeichen. Zitierte Aktenzeichen werden gegen das Rechtsinformationssystem des Bundes geprüft; was sich dort nicht belegen lässt, wird als ungeprüft gekennzeichnet.

Im Schriftsatz

Prüfung vor der Übergabe an Word

Normen

Prüfung vor der Nennung

Bevor ein Paragraf im Entwurf steht, wird er mit dem Gesetzestext abgeglichen. Was sich dort nicht belegen lässt, wird korrigiert, entfernt oder als ungeprüft gekennzeichnet.

Kommentare

Prüfhinweise in Word

Stellen, die eine Wertung oder eine Nachprüfung durch den Anwalt erfordern, werden als Kommentar in das Word-Dokument eingetragen.

Lektorat

Zweiter Durchgang

Sprache, Vollständigkeit der Sätze und die Bezüge zwischen Antrag, Begründung und Beweisantritt werden in einem eigenen Durchgang geprüft.